EKAS Richtlinien

Die EKAS will Berufsunfälle und Berufskrankheiten schweizweit reduzieren. Die vom Bundesrat gewählte Kommission ist die zentrale Koordinationsstelle im Bereich Arbeitssicherheit. Sie delegiert Aufgaben soweit sinnvoll an die sogenannten Durchführungsorgane und unterstützt diese bei der Umsetzung. Zur operativen Unterstützung verfügt die EKAS über eine Geschäftsstelle

Die EKAS-Geschäftsstelle unterstützt die Kommission bei der Vorbereitung ihrer Entscheide und sorgt für deren Umsetzung. Sie ist das Informationszentrum und die operative Drehscheibe der EKAS. Ihr Auftrag umfasst die Bearbeitung von fachlichen Fragen. Zudem beschäftigt sie sich mit der finanziellen Abwicklung der Kommissionsentscheide. Die Geschäftsstelle wird von der Geschäftsführerin geleitet.

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